16. März 2017
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Verbots-Papier aus dem Haus von Innenminister Thomas de Maizière (CDU)
Meine Meldung aus dem aktuellen FOCUS: Das Bundesinnenministerium stuft die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) weiterhin als „ausländische terroristische Vereinigung“ ein. In einem Schreiben des Ministeriums an Polizei-, Verfassungsschutz- und Innenbehörden vom 2. März 2017 heißt es, das seit 1993 bestehende PKK-Verbot „ist bestandskräftig“. Mit der Klarstellung reagiert die Bundesregierung indirekt auf die anhaltende Kritik der Türkei an Deutschland. Der türkische Staatspräsident Erdogan warf der Bundesrepublik wiederholt vor, nicht entschieden genug gegen die PKK vorzugehen.